Glossar - kurze Erläuterung wichtiger Begriffe
und
Verzeichnis gängiger Abkürzungen im betrieblichen Umweltschutz
1. Glossar - kurze Erläuterung wichtiger Begriffe
Abwasser: In Haushalten, Gewerbe und Industrie anfallendes, gebrauchtes oder verunreinigtes Leitungs-, Brunnen- oder Niederschlagswasser. Man unterscheidet zwischen häuslichem und gewerblichem Abwasser. Folgende gesetzlichen Rahmenbedingungen regeln die Abwasserbeseitigung: Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Katalog wassergefährdender Stoffe, das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, Wasserabgabengesetz, Indirekteinleiterverordnung.
Allergie: Eine Allergie ist eine erworbene Überempfindlichkeitsreaktion des Körpers gegenüber einer speziellen Substanz. Die Überempfindlichkeit entsteht durch die Phase der Sensibilisierung, in der immunkompetente Zellen gebildet werden. Bei erneutem Kontakt mit dieser speziellen Substanz wird eine Allergie ausgelöst und äußert sich z.B. durch Heuschnupfen, Asthma oder Kontaktekzeme.
Ausrüstung: Sammelbegriff für alle mechanischen Nachbehandlungsarbeiten, mit denen Farbe, Glanz, Warendichte, Gebrauchswert, Trage- und Pflegeeigenschaften von textilen Rohstoffen verbessert werden können, um Eigenschaften zu erzielen, die sie von Haus aus nicht haben. Dazu gehören u.a. Waschen in unterschiedlichen Verfahren (z.B. auch Stone-washed-, Sand-washed-Verfahren), Bleichen, Schmirgeln, optisches Aufhellen, Färben, Bedrucken, Appretieren, Imprägnieren, Beschichten, Knitterfrei- und Pflegeleichtausrüstung sowie Spezialausrüstungen gegen Nässe, Hitze, Feuer, Bakterien. Der Begriff Ausrüstung wird immer mehr verdrängt durch die Bezeichnungen Veredelung.
Azo-Farbstoffe: Im Zuge ihrer umweltentlastenden Aktivitäten gibt es in der deutschen Textilveredlungsindustrie ernstzunehmende Anstrengungen, den hohen Anteil künstlicher organischer Farbstoffe schrittweise zugunsten natürlicher Farbstoffe zu reduzieren, soweit das färbetechnisch und mode- und kostenorientiert vertretbar ist. Mengenmäßig etwa die Hälfte aller Farbstoffe wird durch Azo-Farbstoffe abgedeckt. Dabei werden Azo-Farbstoffe, deren Spaltprodukte der MAK-Liste III A1 und A2 entsprechen (Benzidine, Anisidine, Tolidine und Toludine), als krebserregend eingestuft oder stehen unter dem Verdacht kanzerogen zu sein (MAK-Liste III B). 70% der in Deutschland gekauften Textilien stammen aus Einfuhren aus dem Ausland. Dort werden noch Stoffe und Hilfsstoffe eingesetzt, auf die hierzulande verzichtet wird. In der vierten Änderung zur Bedarfsgegenständeverordnung ist u.a. vorgesehen, die allgemeinen Übergangsfristen für das Azofarbstoff-Verbot in der Verordnung zu verlängern. Dementsprechend werden für Altkleidung, Dienst- und Schutzkleidung, sowie Bedarfsgegenstände, die unter Verwendung von Recyclat-Fasern hergestellt werden, sowie für die Verwendung von Pigmenten längere Übergangsfristen vorgesehen. So durften z.B. mit verbotenen Azo-Farbstoffen gefärbte Kleidungsteile entsprechend diesem Entwurf bis zum 31. März 1996 hergestellt und eingeführt und bis zum 30. September 1996 in Verkehr gebracht werden. Von der Verordnung betroffene, gebrauchte Bedarfsgegenstände sowie Schutzkleidung konnten noch bis zum 31. Dezember 1999 vertrieben werden. Die gleiche Frist gilt für solche Bedarfsgegenstände, die der bei ihrer Herstellung verwendeten wiedergewonnen Fasern dem Azo-Verbot nicht entsprechen. Sie durften noch bis zum 31. März 1998 hergestellt und eingeführt und bis zum 30. September 1998 in Verkehr gebracht werden.
Baumwolle: Baumwolle gilt als klassische Naturfaser. Die vielstimmigen Lobeshymnen auf die Baumwolle lassen ihr "Vorleben" leicht in Vergessenheit geraten. In den Hauptanbaugebieten der USA, in der ehemaligen Sowjetunion, in China, Mexiko, Ägypten und im Sudan bestimmen künstliche Bewässerungsanlagen mit beträchtlichen Wasserverbräuchen und vollmechanische luftbelastende Pflückmaschinen mit enormen Energieaufwand das Aussehen der Baumwollplantagen. Bei der Aussaat wird mit chemischen Schutzmitteln gegen Bakterien- und Pilzerkrankungen vorgebeugt. Zur Bekämpfung von an sich natürlichen, dem Wachstum der Baumwolle aber schädlichen Insekten, bietet die chemische Industrie eine große Kollektion an Insektenvernichtungsmitteln an, sog. Pestizide (vgl. Stichwort). Auch der Baumwollanbau wie er heute kosten- und ertragsorientiert betrieben wird, verursacht Folgeschäden für unsere Umwelt.
Betriebsbeauftragte für Umweltschutz: Die Institution eines Umweltbeauftragten wurde erstmals im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) von 1974 verankert. Die Bestimmungen wurden anschließend in das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) von 1976 und das Abfallgesetz (AbfG) von 1977 aufgenommen. Seitdem gibt es drei Umweltbeauftragte, nämlich den Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz (§ 53 BImSchG), Gewässerschutz (§ 21a WHG) und Abfall ( § 11a AbfG bzw. KrW/AbfG).
Betriebsvereinbarung zum Umweltschutz: Durch den Abschluss von Betriebsvereinbarungen nach § 88 BetrVG kann der Betriebsrat nach dem neuen BetrVG von 2001 Rechte zur Mitwirkung und Beteiligung von Beschäftigten und Betriebsrat festschreiben und erweitern. Dabei kann die Initiative vom Betriebsrat ausgehen, um mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung abzuschließen. (vgl. in ökoline, Teil Betriebliche Vereinbarungen)
Blauer Engel: Siehe Umweltzeichen
Bleichen: beseitigt unvermeidbare farbige Begleitsubstanzen der Fasern. Mit oxidierend oder reduzierend wirkenden Bleichmitteln erzielt man einen höheren Weißgrad der Fasern. Die Färbungen wirken auf gebleichter Ware kräftiger und brillanter im Farbton als auf ungebleichter Ware, gebleichte Fasern nehmen Farbstoffe zudem besser auf. Besonders umweltschädlich ist die Chlorbleiche (starke Abwasserbelastung, Dioxinbildung). Die Sauerstoffbleiche (Peroxydbleiche) belastet die Umwelt weniger.
Chemiefasern: Die Weltfaserproduktion betrug 1994 insgesamt 40.500.000 Tonnen. Davon entfielen 41% auf Baumwolle, 4% auf Wolle und 55% auf Chemiefasern. Von der Weltproduktion an Chemiefasern wurden 1999 allein in der Bundesrepublik Deutschland 1.800.000 Tonnen mit einem Umsatz von 5,7 Mrd. DM hergestellt, den 18.500 Beschäftigte erwirtschaftet haben. Seit Jahren arbeiten die Chemiefaser-Hersteller daran, die altbekannten Faserarten zu modifizieren, d.h. ihnen neue Eigenschaften zu geben und dadurch neue Einsatzgebiete zu erschließen. Eines der herausragenden Beispiele ist die Entwicklung von Mikrofasern, die inzwischen zu einem festen Bestandteil der Mode geworden sind. Fasertypen mit schwer entflammbaren Eigenschaften haben ihren festen Platz im Chemiefaser-Angebot eingenommen. Insbesondere im technischen Bereich hat die Faserforschung eine rasante Entwicklung genommen. So werden heute z.B. modifizierte Acryl- / Kohlenstoff-Fasern als Asbestersatz eingesetzt, um der Krebsgefahr, die durch Asbeststaub gegeben ist, zu begegnen.
Chemische Reinigung: Verschmutzte Textilien können durch Waschen und/oder mit organischen Lösemitteln gesäubert werden. Die Behandlung mit Lösemitteln wurde und wird auch heute noch als "Chemische Reinigung" bezeichnet, Begriffe, die schrittweise durch Textilreinigung ersetzt werden. Darunter versteht man das Reinigen von Textilien, Leder, lederähnlichen Materialien und Pelzen mit Lösemitteln. Perchlorethylen (PER) mit dem Pflegesymbol P im Kreis und FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoff) mit dem Pflegesymbol F im Kreis sind die in der Bundesrepublik meist verwendeten Lösemittel. Sie haben gegenüber Wasser den Vorteil, dass sie kein Quellen der textilen Fasern verursachen. Nachdem Reinigungsprozess verdampfen die Lösemittel in der Maschine, so dass das Reinigungsgut trocken entnommen werden kann. Seit dem 1. Januar 1993 ist nach der 2. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (2. BImSchG) das Lösemittel FCKW 113 (Fluorchlorkohlenwasserstoff) in Reinigungen verboten. Der Ausstieg aus der FCKW-Technologie ist nach Angaben des Deutschen Textilreinigungs-Verbandes (DTV) schon fast vollständig vollzogen, da viele Textilreiniger trotz laufender Ausnahmeanträge bereits die FCKW-Maschinen stillgelegt hätten. Perchlorethylen ist mit Abstand das zur Zeit am weitesten verbreitete Lösemittel in der Textilreinigung. PER hat eine gute Fettlöslichkeit, ist leicht flüchtig und nicht brennbar. PER ist ein gesundheitlich sehr problematischer Arbeitsstoff, da er sich im Tierversuch eindeutig als krebserzeugend erwiesen hat und in Deutschland in die Gruppe 3 krebserzeugender Arbeitsstoffe eingestuft wird. In der Wärme und durch die Einwirkung von Sonnenstrahlen können sich Perchlorethylendämpfe zersetzen. Die Auflagen des 2. Bundes-Immissionsschutzgesetzes sollen "den Menschen und seine Umwelt vor schädlichen Einwirkungen schützen und darüber hinaus Vorsorge gegen das Entstehen solcher Umwelteinwirkungen treffen". Dies verlangt von den Textilreinigungsbetrieb große Umorganisationen mit hohen Investitionen in neuen Reinigungsmaschinen.
EG-Öko-Audit-Verordnung: Unternehmen, die an der EG-Öko-Audit-Verordnung teilnehmen, verpflichten sich, sich auf freiwilliger Grundlage an einer kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes zu beteiligen, die über das vom Umweltrecht geforderte Maß hinausgeht. Die verschiedenen Elemente, aus denen die Verordnung aufgebaut ist, sollen sowohl dem Unternehmen als auch der Öffentlichkeit (über die nach außen zu dokumentierende Umwelterklärung) eine Überprüfung und Bewertung der ökologischen Auswirkungen betrieblicher Tätigkeiten ermöglichen. Über die tatsächliche Umweltwirkung dieses Umweltaudits gibt es unterschiedliche Auffassung.
EMAS II: Novellierung der EG-ÖKO-Audit-Verordnung, in der u.a. Anpassungsprozesse an das Normensystem des Umweltmanagementsystems ISO 14001ff vorgenommen wurden. Den Unternehmen werden mit einem neuen Logo mehr Möglichkeiten der öffentlichen Darstellung gegeben, aber die Beteiligung der Träger der Mitbestimmung wird nach wie vor nicht explizit vorgesehen. Die Anpassung an den Stand der Technik (BAT) ist nicht mehr zwingend vorgesehen. EMAS II ist das Einfallstor für die Deregulierung des Umweltschutzes geworden. (vgl. Lübbe / Wolff, in WSI-mitteilungen 8-1998)
Emission: Mit dem aus dem lateinischen (emissio = Aussendung) abgeleiteten Begriff bezeichnet man im Umweltbereich den Austritt von gasförmigen, flüssigen oder festen Stoffen aus technischen Anlagen und Produkten, die Boden, Luft, Wasser und andere Umweltbereiche verunreinigen. Quellen: Dämpfe, Wasser, Wärme, Gas, Licht, Geräusche, Strahlen, Erschütterungen, Radioaktivität, Elektrosmog. Alle Emissionen belasten oder beeinträchtigen mehr oder weniger die Umwelt. Deshalb gehört die Verhinderung mehr als die Verminderung von umweltbelastenden Emissionen zu den Hauptaufgaben des Umweltschutzes.
Enquête-Kommission: Die Enquête-Kommissionen des Deutschen Bundestages (enquête: französisch: Untersuchung) sind vom Parlament eingesetzte Untersuchungsausschüsse, denen Wissenschaftler, Wirtschaftler, Politiker und oft auch die zuständigen Ressortminister angehören. Die Enquête-Kommission "Schutz der Menschen und Umwelt" wurde am 18. März 1992 eingesetzt. Ihr Ziel war es, relevante Fragen und Probleme im Zusammenhang mit dem Schutz der Umwelt zu diskutieren und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Die Ergebnisse wurden 1993 bzw. 1994 veröffentlicht. In der Nachfolge-Enquête, wurden von 1994 bis 1999 Ziele einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung untersucht.
Formaldehyd: Farbloses, stechend riechendes, wasserlösliches Gas. Einsatzgebiete: Desinfektionsmittel im sanitären Bereich, Konservierungsmittel für Kosmetika, bei der Verleimung von Holz und Kunststoffen und als Hilfsmittel in der Textilveredlung, z.B. für Pflegeleicht-Ausrüstungen. Durch ihre Veredlung erhalten Zellulosefasern textile Eigenschaften, die sie von Haus aus nicht haben. Damit Stoffe aus Naturfasern mit den Trage- und Pflegeeigenschaften von Synthetiks konkurrieren können, erhalten sie durch eine sogenannte Hochveredlung deren angestrebte Nutzenmerkmale. Bei der Hochveredlung werden Chemikalien eingesetzt, die eine Vernetzung der Fasern bewirken sollen. Das sogenannte ungebunden freie Formaldehyd befindet sich im Faserverbund und wird früher oder später, z.B. beim Tragen des Kleidungsstückes, an die Umwelt abgegeben. Daher die Empfehlung der Verbraucherverbände, alle Kleidungsstücke vor dem ersten Tragen zu waschen. Formaldehyd in hoher Konzentration kann Allergien auslösen und hat sich im Tierversuch eindeutig als krebserzeugend erweisen. Formaldehyd wird in Deutschland in die Gruppe 3 krebserzeugender Arbeitsstoffe eingestuft. So ist zu verstehen, dass die Chemikalie Formaldehyd zum Synonym für das viel zitierte "Gift im Kleiderschrank" avanciert ist. Alternative Technologien schaffen die Basis, umweltfreundlichere Grenzwerte einzuhalten, die labormäßig überprüfbar sind, z.B. für die Vergabe von Öko-Labels.
Gefahrstoffverordnung: Verordnung über gefährliche Stoffe (GefStoffV), die in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 1991 die alte Arbeitsstoff-Verordnung abgelöst hat, da Gefahrstoffe (gefährliche Stoffe) nicht mehr nur am Arbeitsplatz auftreten, sondern in allen Lebens- und Umweltbereichen. Zweck dieser Verordnung ist es, durch besondere Regelungen den Menschen vor arbeitsbedingten und sonstigen Gesundheitsgefahren und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen infolge des Inverkehrbringens von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen, infolge des Umgangs mit Gefahrstoffen einschließlich ihrer Aufbewahrung, Lagerung und Vernichtung zu schützen. Sie tritt in Kraft, soweit nicht in anderen Rechtsvorschriften besondere Regelungen getroffen sind. Nach dem Text des Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1990 sind Stoffe gefährlich, die explosionsgefährlich, brandfördernd, hochentzündlich, leichtentzündlich, entzündlich, sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend, sensibilisierend, krebserzeugend, fruchtschädigend oder erbgutverändernd sind oder sonstige chronische Eigenschaften besitzen oder umweltgefährlich sind.
Lösemittel: Flüssigkeiten, die andere Stoffe lösen, ohne sie chemisch zu verändern. In der industriellen Produktion werden sie als Hilfsmittel in der Gummi-, Klebstoff-, Lack-, Kunstleder- und Haushaltspflegemittelindustrie sowie als Bestandteile bei Entfettungs-, Reinigungs-, Holzschutz- und Abbeizmitteln verwendet. Von vielen organischen Lösemitteln (z.B. Dichlormethan, Toluol, Benzin, Xylol u.a.) können erhebliche Gesundheitsgefahren für die Nutzer ausgehen.
MAK-Werte: Zur Vermeidung und Verminderung gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder körperlicher Schäden durch Umwelteinflüsse dient die MAK- und BAT-Werte-Liste der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Die Liste - basierend auf jahrelangen Forschungen und umfassenden arbeitsmedizinischen Untersuchungen - wird jährlich neu herausgegeben. MAK steht für Maximale Arbeitsplatzkonzentrationen. Die Definition lautet nach der Liste: "Der MAK-Wert ist die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz, die nach dem gegenwärtigen Stand der Kenntnis auch bei wiederholter und langfristiger, in der Regel täglich achtstündiger Exposition, jedoch bei Einhaltung einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden (in Vierschichtbetrieben 42 Stunden je Woche im Durchschnitt von vier aufeinanderfolgenden Wochen) im allgemeinen die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt und diese nicht unangemessen belästigt". Im Falle von krebserzeugenden oder verdächtigten Arbeitsstoffen werden keine MAK-Werte veröffentlicht. Statt dessen teilt man solche Stoffe in fünf Gruppen ein:
- MAK 1 - Stoffe, die beim Menschen erfahrungsgemäß Krebs erzeugen,
- MAK 2 - Stoffe, die aufgrund der Ergebnisse in Tierversuchen als krebserzeugend für den Menschen anzusehen sind,
- MAK 3 - Stoffe, die wegen möglicher krebserregender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben, aber noch nicht endgültig beurteilt werden können.
In die neuen Kategorien 4 und 5 werden Stoffe mit krebserregenden Eigenschaften eingestuft, für die nach Ansicht der Senatskommission bei einer festgelegten Arbeitsplatzkonzentration der Beitrag zum Krebsrisiko für den Menschen nicht nennenswert ist. Diese Neueinstufung, insbesondere die Klassen 4 und 5, werden derzeit kontrovers diskutiert.
BAT-Wert ist eine Abkürzung für Biologische Arbeitsplatztoleranzwerte. Sie werden meistens im Blut oder Urin gemessen. Mit ihnen wird eine bereits erfolgte Schadstoffaufnahme im menschlichen Körper gemessen. Das Verfahren setzt somit eine zusätzliche medizinisch-technische Untersuchung der mit diesen Arbeitsstoffen in Kontakt kommenden Personen voraus. Neben den MAK-Werten und den BAT-Werten sind die TRK-Werte (Technische Richtkonzentrationen) von Bedeutung. Sie wurden für eine Reihe von krebserzeugenden und erbgutschädigenden Substanzen eingeführt.
Mikrofasern: sind Chemiefasern, deren Feinheit kleiner als ein dtex ist. Ein dtex entspricht einem 10.000 m langem Faden von einem Gramm Gewicht. Mikrofasern sind feiner als Seide. Sie bestehen häufig aus Polyester oder Polyamid.
Nachhaltigkeit: Aus dem "Lexikon der Nachhaltigkeit" : "Der Begriff der Nachhaltigkeit gilt seit einigen Jahren als Leitbild für eine zukunftsfähige Entwicklung ("sustainable development") der Menschheit. Insbesondere die Agenda 21 und die Lokale Agenda 21 setzen zur Lösung gegenwärtiger und zukünftiger Umweltprobleme auf das Prinzip der Nachhaltigkeit... Der Begriff "sustainable development" wird im Deutschen zumeist mit "nachhaltiger Entwicklung" übersetzt. Weitere Übersetzungen, die in der Literatur verwendet werden, sind dauerhaft umweltgerecht Entwicklung, umweltgerechte Entwicklung, ökologisch-dauerhafte Entwicklung, zukunftsverträgliche Entwicklungnachhaltig, zukunftsverträgliche Entwicklung, zukunftsfähige Entwicklung ... http://nachhaltigkeit.aachener-stiftung.de/2000/Definitionen.htm.
Der DGB definiert Nachhaltigkeit als dauerhafte Einheit von ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimensionen: "... Für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften hat das politische Leitbild der nachhaltigen Entwicklung einen hohen Stellenwert, er begrüßt deshalb den Entwurf einer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Die Gewerkschaften fordern, im Rahmen einer sozial-ökologischen Reformstrategie soziale, ökonomische und ökologische Ziele gleichermaßen zu verfolgen. Kernpunkte einer solchen Nachhaltigkeitspolitik sind:
- Schutz von Umwelt und Natur ohne soziale Verwerfungen
- Beschäftigungssicherung durch ökologische und soziale Modernisierung;
- Durchsetzung von Sozial- und Umweltmindeststandards weltweit;
- Demokratisierung der Arbeitswelt und verbesserte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.
- Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen ..."
Aus: Stellungnahme des DGB zum Entwurf der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie „Perspektiven für Deutschland – unsere Strategie für eine nachhaltige Entwicklung“ , Februar 2002, Info
Nickel: ist ein häufiges Allergen. Es ist in Knöpfen, Reißverschlüssen und Modeschmuck enthalten. Auch Silber enthält Nickel. Einatembare Stäube von Nickel bzw. Nickelverbindungen, die bei der Herstellung und Weiterverarbeitung nickelhaltiger Materialien auftreten können, sind eindeutig krebserregend.
Ökobilanz: Eine Ökobilanz ist eine Methode, mit der sich die Auswirkungen eines Produktes auf die Umwelt abschätzen lassen. Dabei werden Lebensstadien, Rohstoffgewinnung, Herstellung, Verarbeitung, Transport, Gebrauch, Nachnutzung und Entsorgung auf ihre Umweltrelevanz hin untersucht. Bezüglich Methode, Kriterien und Gewichtung der Kriterien bestehen keine einheitlichen Absprachen. Ökobilanzen erfragen zudem nicht den Nutzen eines Produktes, wie es z.B. die Produktlinienanalyse tut.
Öko-Audit (siehe EG-Öko-Audit-Verordnung)
Öko-Label (siehe auch Umweltzeichen): Mit Öko-Label ist die Vielzahl staatlicher und privater Umweltzeichen gemeint, mit der Unternehmen für die Umweltverträglichkeit ihrer Produkte werben.
Ordnungsrecht: Gebote und Verbote für Produzenten und Konsumenten sind die Grundlage der Umweltpolitik. Durch derartige Maßnahmen konnten im Umweltschutz bislang beträchtliche Erfolge erzielt werden.
Perchlorethylen (PER): PER ist ein farbloses, ätherisch riechendes Lösemittel aus der Gruppe der chlorierten Kohlenwasserstoffe. PER hat sich im Tierversuch eindeutig als krebserzeugend erwiesen und wird in Deutschland in die Gruppe 3 krebserzeugender Arbeitsstoffe eingestuft. Zwei Drittel der PER-Jahresproduktion werden als Lösemittel in der Textilreinigung, das restliche Drittel für die Entfettung von Metallen, als chemisches Vorprodukt sowie bei der Herstellung von Fleckentfernern verwendet, denen es zur Minderung der Feuergefährlichkeit zugesetzt wird. PER ist ökologisch umstritten: Gelangt es über das Abwassersystem in Kläranlagen, kann es wegen seiner bioziden (schädlingsbekämpfenden) Wirkung die Bakterienflora stören. Seit Anfang 1993 ist nach der 2. BImSchV (2. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes) das Lösemittel FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoff) in Reinigungen verboten. Seitdem wurden die Betriebe mit großem finanziellem Aufwand umgestellt. Heute wird mit folgenden Anteilen gearbeitet: Perchlorethylen (PER) = 85%, Kohlenwasserstofflösemittel (KWL) = 8%, Nassreinigung = 7%. Nach einer Anhörung der an der Chlorchemie beteiligten Kreise durch die Enquête-Kommission "Schutz der Menschen und Umwelt" des Deutschen Bundestages im Mai 1993, steht ein Verbot von Perchlorethylen zum Zwecke der Textilreinigung nicht mehr zur Diskussion, weil die Anwendungssicherheit gewährleistet ist. Nach Angaben des Deutschen Textilreinigungs-Verbandes (DTV) wird das Recycling von PER von konzessionierten Firmen durchgeführt. Alle Textilreiniger haben sich diesem Recycling-System angeschlossen.
Pestizide: Sammelbegriff für chemische Pflanzenschutz- und Pflanzenbehandlungsmittel, die Pflanzen, Organismen, Mikroorganismen und Viren im Spritz-, Sprüh- und Nebelverfahren abtöten oder deren Wachstum beeinflussen. Pestizide werden nach ihren Wirkstoffen und Einsatzgebieten in verschiedene Gruppen unterteilt. Insider gehen davon aus, dass in der Bundesrepublik etwa 900 verschiedene Pflanzenschutzmittel angeboten werden, die auf ca. 200 verschiedenen Wirkstoffen basieren. Etwa 80% der gesamten Pestizid-Produktion werden in der Landwirtschaft eingesetzt, der Rest in Haushalten, Kleingärten und für die Unkrautbeseitigung im Umfeld von Verkehrswegen. Von den weltweit eingesetzten 650.000 Tonnen werden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes allein ca. 125.000 Tonnen in Deutschland produziert.
Pyrethroide: sind synthetische Insektizide. Sie sind in ihrer Molekularstruktur dem natürlichen Pyrethrum, das in Chrysanthemenblüten vorkommt, ähnlich. Der Unterschied zum Pyrethrum besteht darin, dass die Pyrethroide wesentlich giftiger und stabiler sind. Pyrethroide werden in der Landwirtschaft und der gewerblichen und häuslichen Schädlingsbekämpfung eingesetzt. Durch unsachgemäße Verwendung dieser Mittel werden Nahrungsmittel, andere Produkte und Innenräume belastet. Besonders in sog. Dritte-Welt-Ländern kommt es zu zahlreichen Vergiftungsfällen. Pyrethroide wirken auf das Nervensystem und verursachen Übererregbarkeit, Empfindungsstörungen, Muskelkrämpfe und Lähmungen.
Recycling: Rückführung von wiederverwertbaren Abfallstoffen (Neben-, Zwischen- und Endprodukte) in den Produktions- und Verbraucherkreislauf. Recycling im Sinne von Wiederaufbereitung ist auf dem Abfallsektor nach Vermeidung und Verminderung von Müll die sinnvollste Möglichkeit, Rohstoffe und Energien zu sparen sowie Deponien und Müllverbrennungsanlagen zu entlasten. Andererseits warnen Umweltschützer davor, den Nutzen des Recycling für die Umwelt überzubewerten. Nach ihrer Meinung könnte es passieren, dass die Fortschritte bei der Wiederaufbereitung sogenannter Wertstoffe dazu beitragen, dass die Umstellung von Einweg- auf Mehrwegsysteme bei Produkten und Verpackungen ins Stocken gerät. Die Prozesse des Recyclings sind zum Teil sehr aufwendig, weil die sortenreine Trennung und Wiederaufbereitung des Abfalls kostenintensive Sortier-, Reinigungs- und Aufbereitungsanlagen erfordern.
Schlichten: Schlichtemittel sind Stärke, Stärkeprodukte oder synthetische Polymere, die auf Garne aufgetragen werden und die Faser verfestigen und schützen, so dass die Garne auf schnell laufenden Hochleistungsmaschinen verwebt werden können.
Toxisch: bedeutet giftig; Toxizität ist Giftigkeit.
Umweltausschuss: Sie können auf zweierlei Weise gebildet werden, nämlich entweder (1) als weiterer Ausschuss beim Betriebsrat gemäß § 28 Abs. 1 BetrVG oder (2) als gemeinsamer Ausschuss von Betriebsrat und Arbeitgeber gemäß § 28 Abs. 3 BetrVG festgeschrieben.
Umweltgutachter: Eine unabhängige Person oder Organisation, die zu überprüfen hat, ob alle Vorschriften der EG-Öko-Audit-VO und die Daten und Informationen der Umwelterklärung eingehalten worden sind. Ziel einer Überprüfung ist die offizielle Bestätigung der Umwelterklärung. Mit der validierten, d.h. für gültig erklärten und geprüften, Umwelterklärung kann das Unternehmen am Umwelt-Audit-System der Europäischen Union teilnehmen. Ausgewählt und bezahlt wird der Umweltgutachter vom Unternehmen selbst. Allerdings muss der Gutachter die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllen und akkreditiert sein.
Umwelthaftung: In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit 1.1.1991 das Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG). Es sieht die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Inhabers von Anlagen vor, von denen Umwelteinwirkungen ausgehen, durch die ein Mensch getötet, an Körper oder Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt wird. Die Haftung ist mit jeweils 160 Mio DM für Personen- und Sachschäden begrenzt.
Umweltinformation: Seit Juli 1994 gilt in der Bundesrepublik Deutschland das Umweltinformationsgesetz (UIG). Es sieht vor, dass jeder Bürger Anspruch auf Informationen über die Umwelt hat, die bei Behörden vorhanden sind. Zu den Umweltinformationen zählen Daten über den Zustand der Gewässer, der Luft, des Bodens, der Tier- und Pflanzenwelt sowie der natürlichen Lebensräume. Außerdem müssen Informationen über Tätigkeiten oder Maßnahmen zum Umweltschutz zugänglich gemacht werden.
Umweltmanagement: Um die Umweltpolitik auszuarbeiten und umzusetzen, müssen in den Unternehmen Managementstrukturen gebildet werden. Dabei sind Vorgaben über die zuständige Managementebene, die Beschreibung von Zuständigkeiten, die Benennung eines Managementvertreters, die Information der Mitarbeiter sowie die Ermittlung von Ausbildungsbedarf und Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen zu machen. Darüber hinaus sind vom Umweltmanagement die Umweltauswirkungen zu bewerten, geeignete Korrekturmaßnahmen aufzustellen und das Umweltmanagementsystem zu dokumentieren.
Umweltvorschlagswesen: Mit diesem Instrument sollen zum einen unausgeschöpfte Potentiale für den betrieblichen Umweltschutz und für energie- und rohstoffsparende Maßnahmen verwirklicht und andererseits die Motivation der Mitarbeiter verbessert werden. Sie ist meist Teil des betrieblichen Vorschlagswesens.
Umweltzeichen / Blauer Engel: Der Blaue Engel als deutsches Umweltzeichen ist eine Initiative der Umweltminister des Bundes und der Länder mit dem festgeschriebenen Ziel, umweltfreundliche Produkte besonders herauszustellen. Dementsprechend dürfen mit dem "Blauen Engel" nur solche Artikel gekennzeichnet werden, die - im Vergleich zu anderen - Vorteile im Sinne des Umweltschutzes haben. Das Umweltzeichen "Blauer Engel" wird seit 1978 nach detailliert festgelegten Kriterien vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL) und unter Beteiligung des Umweltbundesamtes und des Bundeslandes, in dem der Produzent seinen Sitz hat, vergeben. Derzeit gilt der „Blaue Engel“ für ca. 3000 gekennzeichnete Produkte aus ca. 100 Produktgruppen. Daneben existiert seit 1992 ein europäisches Umweltzeichen, das an Produkte vergeben wird, die während ihres gesamten Lebenszyklus geringere Umweltauswirkungen haben als vergleichbare Produkte. Das europäische Umweltzeichen erfreut sich allerdings bisher nur geringer Akzeptanz bei Unternehmen und Verbrauchern.
Verursacherprinzip: Die Kosten für unterlassene Umweltvorsorge und die Inanspruchnahme der Umwelt müssen vom Verursacher getragen werden. Ziel ist es, die Umweltinanspruchnahme bereits bei der Entwicklung von Produkten und Verfahren als Kostenfaktor mit zu erfassen. Gesetzliche Regelungen zum Verursacherprinzip finden sich auch im Umwelthaftungsrecht. (vgl. auch Vorsorgeprinzip)
Vorsorgeprinzip: Es sieht vor, Maßnahmen so früh wie möglich zu treffen, dass Umweltschäden vermieden werden. Vermeiden hat Vorrang vor Reparieren. Dazu zählt z.B. im Vorfeld von Baumassnahmen die Umweltverträglichkeit zu prüfen; technische Maßnahmen zum Schutz der Umwelt müssen immer dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen, verlangt die Gesetzgebung.
2. Wichtige Abkürzungen im betrieblichen Umweltschutz
| AGV
ArbSchG
BAT
BBodSchG
BetrVG
BImSchG
BMU
ChemG
DIN
EEG
EU
FCKW
GefStoffVO
GHG
ILO
ISO
KrW/AbfG
LmBG
MAK
MFA
PCP
PER
RAL
StörfallVO
TBS
TRGS
TRK
UAG
UBA
UGA
UHG
UMS
WHG
WTO
|
Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände
Arbeitsschutzgesetz
zwei unterschiedliche Bedeutungen:
Biologischer Arbeitsstofftoleranzwert
Beste verfügbare Technologe (Best Available Technology)
Bundesbodenschutzgesetz
Betriebsverfassungsgesetz
Bundesimmissionsschutzgesetz
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit
Chemikaliengesetz
Deutsches Institut für Normung
Erneuerbare-Energien-Gesetz
Europäische Union
Fluorchlorkohlenwasserstoff
Gefahrstoffverordnung
Treibhausgas (Green House Gas)
Internationale Arbeitsorganisation
International Standardization Organisation
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz
Maximale Arbeitsplatzkonzentration
Multifaserabkommen
Pentachlorphenol
Perchlorethylen
Deutsches Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung
Störfallverordnung
Technologieberatungsstelle
Technische Regeln für Gefahrstoffe
Technische Richtkonzentration
Umweltauditgesetz
Umweltbundesamt
Umweltgutachterausschuss beim BMU
Umwelthaftungsgesetz
Umweltmanagementsystem
Wasserhaushaltsgesetz
Welthandelsorganisation
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